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Allgemeine Geschäftsbedingungen

zu den AGB für: Medienproduktion | Beratungsleistungen | Gestaltungsleistungen

Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Medienproduktion Stand 2022

I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für unsere Angebote und Vertragsabschlüsse mit uns, einschließlich Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, falls wir diese nicht schriftlich anerkannt haben. Etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
  2. Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich oder auf elektronischem Wege bestätigt haben bzw. die Ware zur Auslieferung bringen. Mündliche Erklärungen von Vertretern und Angestellten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend.

II. Versand, Verpackung, Lieferung, Lieferfristen

  1. Sämtliche Sendungen gelangen auf Gefahr und grundsätzlich auf Rechnung des Bestellers zum Versand. Die Gefahr geht auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, sind zeit- und mengengerechte Teillieferungen zulässig und können getrennt abgerechnet werden.
  2. Alle Sendungen werden von uns per Post/Paketdienst/Bahn oder Spediteur nach unserer Wahl versandt. Alle Sendungen erfolgen ab Werk.
  3. Die Versendung und der Transport erfolgen im Auftrage des Kunden. Die Übergabe erfolgt in einer unberechneten Transportverpackung. Werden uns von der normalen Verpackungsart abweichende Verpackungsvorschriften erteilt, sind wir berechtigt, die Mehrkosten zu berechnen.
  4. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Besteller oder seine Beauftragten auf Transportschädigung zu überprüfen. Äußerlich sichtbare Schäden sind sofort nach Empfangnahme dem Frachtführer bzw. bei Empfangnahme in unserem Betrieb oder Lager gegenüber unserem Personal geltend zu machen.
  5. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt dem Kaufvertrag vorbehalten.
  6. Lieferfristen beginnen erst, wenn der Besteller alle von ihm zu beschaffenden Unterlagen beigebracht hat.
  7. Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder deren Auswirkungen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten - gleich ob in unserem Betrieb oder bei unseren Lieferanten oder bei unseren Vertragsprägeanstalten eingetreten - , an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein und wird die Lieferung dadurch nachträglich unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.
  8. Bei Liefer- oder Leistungsverzug oder durch von uns verschuldeter Unmöglichkeit steht dem Besteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Rücktrittsrecht zu. Wird die Lieferung oder Leistung durch unser Verschulden verspätet ausgeführt und erleidet der Käufer hierdurch einen Schaden, kann er eine Verzugsentschädigung in Höhe des nachgewiesenen Schadens, max. jedoch 1% v H. pro angefangener Woche der Verzögerung bis höchstens insgesamt 5% v H. des Wertes desjenigen Teils der Lieferung verlangen, der wegen der Verspätung nicht in zweckdienlichen Betrieb oder Gebrauch genommen werden kann. Die Beschränkung gilt nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen. Für die Haftung auf Schadensersatz gilt im übrigen IV
  9. Generell versenden wir schnellstmöglich. Uns vorgeschriebene Wareneingangstermine erkennen wir nicht an, da Anlieferungen seitens des Frachtführers außerhalb unseres Einflusses liegen.

III. Mängelhaftung

  1. Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware, bei uns schriftlich eingehen. Dieses gilt auch für von uns an Kunden des Bestellers oder vom Besteller benannte Druck- und Prägeanstalten gelieferte Waren. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen nach Feststellung, schriftlich zu rügen. Der Lieferschein ist stets mit einzusenden.
  2. Bei Vorliegen von Mängeln die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes eingetreten sind, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Instandsetzung des gelieferten Artikels oder Ersatz desselben. Fehlerhafte Artikel sind uns auf unser Verlangen zuzusenden. Die Instandsetzung erfolgt in Remscheid.
    Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung, natürliche Abnutzung, unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs, Änderung der Originalteile durch den Besteller oder von uns nicht beauftragte Dritte zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wenn wir eine uns gesetzte angemessene Frist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, diese unmöglich sind oder eine Ersatzlieferung oder zwei Nachbesserungsversuche endgültig fehlgeschlagen sind, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
  3. Mängelansprüche nach § 437 BGB verjähren 1 2 Monate ab Ablieferung.
  4. Für die Haftung auf Schadensersatz gilt IV

IV. Allgemeine Haftung

Schadensersatzansprüche jeglicher Art im Rahmen und außerhalb der Mängelhaftung - z. B, aus Verzug oder Unmöglichkeit, wegen Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigem Rechtsgrund -, insbesondere auch für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, sind ausgeschlossen. Eine Haftung gilt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen oder für Personenschäden gehaftet wird.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir ebenfalls; in diesem Fall ist die Haftung jedoch außer bei grobem Verschulden auf den vertragstypischen, vernünftigerweise voraussehbaren Schaden begrenzt, Die Regelung unter II 8. bleibt hiervon unberührt.

V. Rücknahme

Wenn wir nicht zur Rücknahme verpflichtet sind, nehmen wir gelieferte Ware nur zurück, wenn dies vorher vereinbart wurde, die Ware und die Originalverpackung sich in einwandfreiem Zustand befindet und die Rücklieferung frachtfrei erfolgt. Ware, die mit einem Werbeaufdruck versehen ist, kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Unfreie Rücksendungen werden von uns nicht angenommen.

Für die Kosten der Rücknahme und die Wiederherstellung der Verkaufsfähigkeit berechnen wir 10 % des Nettowertes.

VI. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich in EURO verzollt ab unserem Lager Remscheid. Berechnet werden die bei der Auslieferung geltenden Tagespreise.
Wir sind berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Preis- und Kostenerhöhungen, Änderungen von Frachten, Zöllen und sonstigen Abgaben, die Preise zu berichtigen.

VII. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks für derartige Forderungen. Der Besteller darf die gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller untersagt. Die Forderungen aus der WeiterveräuBerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Veräußerung ohne oder nach Verarbeitung oder nach Verbindung unserer Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erfolgt. Wir nehmen die Abtretung an.

Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren oder bei Vermischung mit anderen uns nicht gehörenden Waren, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware oder nur in Höhe des Betrages, der unserem Anteil am Miteigentum entspricht, falls dieser niedriger ist. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. In jedem Falle erlöschen bei Zahlungseinstellung, Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Bestellers das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und zur Forderungseinziehung.

Die Be- und Verarbeitung unserer Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestande in dem Bruchteil zu, der dem Wert unserer Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache oder dem vermischten Bestande zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht. Erwirbt der Besteller kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verbindung oder Vermischung, sind wir uns mit ihm darüber einig, dass er uns das Miteigentum an der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung nach den Verhältnissen unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Besteller über.

VIII. Zahlungsbedingungen

Für alle Lieferungen gilt generell 50% Vorauskasse 7 Tage netto nach Auftragsbestätigung und 50% 7 Tage netto nach Lieferung, außer es ist anderweitig schriftlich vereinbart.

Lieferungen ins Ausland und an neue oder unbekannte Besteller werden generell nur gegen Vorauskasse ausgeführt.

Für Verzugszeiten werden die gesetzlichen Zinsen geltend gemacht.

Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, sind wir berechtigt, die sofortige Bezahlung aller noch offenen Forderungen zu verlangen. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Ferner sind wir berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrage zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Die Geltendmachung etwaiger weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt. Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Remscheid.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben - auch für Wechsel- und Scheckklagen - ist Remscheid. Wir sind berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Es gelten die Incoterms 2000 in ihrer jeweils neuesten Fassung. Die Bestimmungen der Haager Kaufrechtsübereinkommen vom 1. Juli 1964 sowie der deutschen Ausführungsgesetze zu diesem Übereinkommen sind ausgeschlossen.

X. Sonstiges

  1. Muster werden nur gegen Festrechnung geliefert. Ein Rückgaberecht besteht nicht.
  2. Bei Präge- und Druckaufträgen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % vor.
  3. Für die Beschaffung von Ursprungszeugnissen berechnen wir FÜR 25,00 /Stück.
  4. Wir speichern Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der touchmore® für Konzeption und Beratung Stand 2022

  1. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder sonstige Leistung und nicht der Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung für Unternehmensberater ausgeführt.
  2. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass dem Berater die für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stehen.
  3. Nach Abschluss einer Beratung wird dem Auftraggeber, wenn nicht anders vereinbart, eine schriftliche Dokumentation der Ergebnisse ausgehändigt.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Durchführung des Beratungsauftrages gefertigte Dokumentation nur für eigene Zwecke zu verwenden.
  5. Die Weitergabe der Dokumentation oder sonstiger Ergebnisse der Beratung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beraters.
  6. Sollte die Beratung oder ihre Dokumentation Mängel im Sinne des Vertrages oder des Gesetzes aufweisen wird der Berater auf Aufforderung des Auftraggebers in angemessener Frist die notwendige Nachleistung kosten- und spesenfrei erbringen. Verbleiben trotz Nachbesserung Mängel oder sind sonstige Nachteile für den Auftraggeber entstanden, kann nur dann Schadensersatz verlangt werden, wenn der Berater grob fahrlässig gehandelt hat. Die Höhe des Schadensersatzes ist in jedem Fall auf die Auftragssumme begrenzt. Zur Vermeidung von Nachteilen sind durch den Berater vorgeschlagene Maßnahmen vor Durchführung auf rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen.

    Die touchmore® übernimmt keine Rechtsberatungen.

  7. Der Berater verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen, Stillschweigen zu bewahren.
  8. Der Vertrag ist für beide Teile grundsätzlich unkündbar. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die touchmore® kann den Beratungsvertrag dann kündigen, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflichten - insbesondere nach Punkt 2 – trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht nachkommt. Endet der Beratungsvertrag durch fristlose Kündigung, hat der Auftraggeber die beauftragten Leistungen in jedem Fall vertragsgemäß zu vergüten.
  9. Die Beratungsvergütung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach Projektfortschritt und wird unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrages ist der Auftraggeber berechtigt, die Beratungsleistung im vereinbarten Rahmen zu nutzen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der touchmore® für Gestaltungsleistungen Stand 2022

  1. Jeder uns erteilte Entwurfsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an unseren Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen des § 31 UrhG.
  2. Für unsere Entwürfe und Werkzeichnungen als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz.
    Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  3. Unsere Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberzeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.
  4. Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen.
  5. Unsere Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten
    Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
  6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
  7. Unsere Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Bei umfangreicheren und in der Abwicklung langfristigen Arbeiten ist eine angemessene Vorauszahlung zu leisten.
  8. Unsere Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
  9. Sonderleistungen, wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium, Recherchen oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.
  10. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Archiv und Lizenzaufnahmen, Reproduktionen, Schriften, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  11. Für Reisen, die zur Durchführung des Auftrags verabredet sind, stellen wir die uns entstandenen Reisekosten und Spesen gegen Beleg in Rechnung.
  12. Texte werden von uns nach bestem Wissen sorgfältig gelesen. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Von uns gelieferte Druckvorlagen sind vor der Vervielfältigung sorgfältig zu prüfen. Für Fehler bei der Weiterverarbeitung übernehmen wir keine Haftung.
  13. Die Überwachung der Vervielfältigung durch uns erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung.
  14. Von allen vervielfältigten Arbeiten sind uns eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen. Wir sind berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
  15. Die uns vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z. B. Fotos, Muster etc.) verwenden wir unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung unsererseits.
    Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen übernehmen wir keine Haftung.
  16. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit unserer Entwürfe haften wir nicht.
  17. Für die Bereitstellung von Daten, für Hosting und für Beratungsleistungen gelten unsere besonderen Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Leistungsbereich.
  18. Für Ressourcen (Schriften, StockArtBilder etc.) Dritter gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
  19. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 48308 Senden.